Nichtmitglieder in der Werkstatt
Um Missverständnisse zu vermeiden und wiedermal darauf hinzuweisen:
Vereinsfremden Personen ist es nicht gestattet die Werkstatt alleine zu betreten, das Weitergeben des Schlüssels also strikt untersagt.
Sollte ein Mitglied dennoch mit Bekannten in der Werkstatt gemeinsam etwas arbeiten so übernimmt dieses Mitglied auch rechtlich ausnahmslos die volle Verantwortung. Sollte sich also ein Vereinsfremder an einer z.B. beschädigten Maschine verletzen, so ist der Verein in keiner Weise dafür haftbar.